Arbeitgeberverband der Ernährungsindustrie
Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Was wir für unsere Mitglieder leisten:

Wir beraten:

  • im Personalwesen, insbesondere in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts
  • telefonisch oder vor Ort im Verbandshaus oder im Betrieb
  • bei Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen
  • durch Versand von Vertragsmustern, Betriebsvereinbarungen, Entwürfen und Gutachten

Wir vertreten Sie:

  • im Tarifwesen bei Abschluss von Tarifverträgen
  • vor Arbeits- und Landesarbeitsgerichten
  • vor Sozial- und Landessozialgerichten
  • bei Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften
  • in behördlichen Verfahren und Verfahren bei Einigungsstellen

Wir informieren Sie:

  • im Personalleitertreffen zum Erfahrungsaustausch
  • bei Sonderveranstaltungen zur aktuellen Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung
  • bei Schulungsveranstaltungen

Wir vermitteln:

  • qualifizierte, kompetente und seriöse Personalberater aus allen Bereichen

Wir pflegen die Kontakte zu gesellschaftlichen Gruppen:

  • durch Zusammenarbeit mit Behörden und Ministerien
  • durch Mitgliedsversammlungen mit Repräsentanten der Öffentlichkeit
  • wir beteiligen uns bei der Besetzung von Arbeits- und Sozialgerichten mit ehrenamtlichen Richtern sowie Institutionen der Selbstverwaltung wie Arbeitsamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft
  • in den Organen und Ausschüssen der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

Das uns angeschlossene Bildungsinstitut Nordernährung bietet folgendes an:

  • fachliche und gesellschaftspolitische Fortbildung von Unternehmern und Führungskräften einschließlich Firmenseminaren
  • Seminare für Betriebsräte
  • Kurse in den Bildungsinstituten der Landesvereinigungen Hamburg und Schleswig-Holstein

Als Ernährungsindustrie vertreten wir folgende Industriebereiche:

  • Nährmittel
  • Suppen- und Schälmühlen
  • Brot- und Backwaren
  • Erfrischungsgetränke
  • Feinkost-Fisch
  • Fleischwaren
  • Fruchtsaft
  • Futtermittel
  • Margarine
  • Mineralbrunnen
  • Kühlhäuser und Eisfabriken
  • Kartoffelbe- und verarbeitung
  • Obst- und gemüseverarbeitende Industrie
  • Ölmühlen
  • Süßwaren

Gründung/Historie

Der Arbeitgeberverband der Ernährungsindustrie Hamburg/Schleswig-Holstein e. V. wurde 1947 als sozialpolitische Koordinierungsstelle der örtlichen tarifgebundenen Fachverbände der Ernährungsindustrie von unserem ehemaligen Hauptgeschäftsführer, Herrn Dr. jur. Alfred Borgis, mitgegründet. Koordiniert wurden die Tarifabschlüsse der Fachverbände der Ernährungsindustrie. Etwa 1949 kam mit Gründung der ersten arbeitsgerichtlichen Kammer in Hamburg die arbeitsrechtliche Beratung hinzu. Die arbeitsrechtliche Beratung gewann zunehmend an Bedeutung und macht heute die Hälfte unserer Tätigkeit aus.

Im Laufe der Zeit lösten die Fachverbände der Ernährungsindustrie ihre Regionalbüros auf und waren nur noch von ihrem Zentralbüro, meistens aus Bonn, tätig. Die Mitgliedsunternehmen der regionalen Tarifgemeinschaften wurden Direktmitglieder bei uns.

Nach der Wiedervereinigung haben sich die Firmen der Ernährungsindustrie in Mecklenburg-Vorpommern unserem Verband angeschlossen. Der gemeinsame Arbeitgeberverband der Ernährungsindustrie in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gab sich den einprägsamen Namen „Nordernährung e. V.“. Dieser Name ist in Norddeutschland ein Begriff. Die Ernährungsindustrie in Norddeutschland ist eine der stärksten Industrien. Der Organisationsgrad innerhalb der Ernährungsindustrie im Norden kann mit über 80 % geschätzt werden.

Mit der letzten Änderung unserer Satzung im Jahre 2007 bieten wir unseren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, Mitglied „ohne Tarifbindung“ zu werden.

Der Arbeitgeberverband Nordernährung e. V. hat seinen Sitz in Hamburg. Im Haus der Ernährungsindustrie in Hamburg-Eidelstedt betreuen Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Teuchert und Geschäftsführer Sven Naucke unsere Mitgliedsunternehmen.

Regionalbüros unterhalten wir in Rostock bei Herrn Rechtsanwalt Bodo Thürmann sowie in Neubrandenburg beim Allgemeinen Unternehmensverband, vertreten durch deren Hauptgeschäftsführer Herrn Dr. Hans Brandt.

Als Arbeitgeberverband der Ernährungsindustrie bieten wir einen ganzheitlichen Personalservice, der mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages abgegolten ist. Dies nicht ausschließlich für Unternehmen der Ernährungsindustrie. Satzungsgemäß betreuen wir auch Unternehmen, deren Geschäft mit der Ernährungsindustrie in Kontakt steht, so etwa aus der Logistik-Branche und aus dem Dienstleistungsbereich.

Unternehmen im Portrait

Euryza ist mit den Marken ORYZA und reis-fit der größte Reis-Anbieter im deutschen Lebensmitteleinzelhandel und ein international agierendes Unternehmen mit über 100 Mitarbeitern mehr...

„Was essen wir morgen?“ nimmt Fahrt auf

Anfang dieses Jahres fiel der Startschuss für die Bildungsinitiative „Was essen wir morgen?“, die von der Nordernährung e.V. gemeinsam mit der S.O.F. Save Our Future - Umweltstiftung ins Leben gerufen wurde. Seither hat sich in dem Projekt einiges getan. Weitere Informationen finden Sie hier.

„Was essen wir morgen?“: Eine gemeinsame Bildungsinitiative der Nordernährung e.V. und der S.O.F. Save Our Future - Umweltstiftung (S.O.F.)

Unter dem Motto „Was essen wir morgen?“ startete die Nordernährung e.V. gemeinsam mit der S.O.F. - Umweltstiftung in diesem Jahr eine beispielhafte Bildungsinitiative in Kitas. Ziel ist es, in Kooperation mit der Norddeutschen Ernährungswirtschaft lebendige Bildungsprojekte in Kitas anzustoßen und zu unterstützen, in denen sich die Kinder spielerisch und mit allen Sinnen zum Beispiel mit Herkunft, Anbau und Verarbeitung von Lebensmitteln auseinandersetzen und so für das Thema Ernährung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung sensibilisiert werden. Mit der Projektinitiative fördert die Nordernährung e.V. Bildung für eine nachhaltige Entwicklung in Kitas und leistet damit einen Beitrag im Sinne ihrer Verantwortung für nachfolgende Generationen. Den Rahmen für die Projektinitiative bildet die UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (2005 – 2014) der Vereinten Nationen, die Kindern und Erwachsenen nachhaltiges Denken und Handeln vermitteln will. Für das Jahr 2012 hat die UNESCO als Schwerpunkt das Thema „Ernährung“ benannt.

Die Bildungsinitiative „Was essen wir morgen?“ startete mit der Beteiligung von zehn Kitas. Zur Unterstützung ihrer Bildungsarbeit erhalten die Einrichtungen Fortbildungsangebote, Materialien und eine Kostenerstattung bei Buchung von Bildungsangeboten zum Thema, z.B. für den Besuch eines Biohofes. Zielsetzung ist es, das Angebot in 2012 sukzessive auszubauen und möglichst vielen Kindertageseinrichtungen die Projektbeteiligung zu ermöglichen.

Sie möchten gerne wissen, wie sich das Projekt entwickelt, welche Unternehmen die Initiative unterstützen oder welche Kitas sich beteiligen? Unter http://www.save-our-future.de/ernaehrung_newsticker.html informieren wir Sie über alle Neuigkeiten. Über Möglichkeiten eines Engagement Ihres Unternehmens im Rahmen der Bildungsinitiative „Was essen wir morgen?“ informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.save-our-future.de/ernaehrung_zukunft.html
http://www.save-our-future.de

Praktikerhilfen Arbeitsrecht

Leitfaden und Informationen für arbeitsrechtlichen Themen. mehr...

SPILL

Sozialpartnerschafliche Initiative Lebenslanges Lernen mehr...

SPILL

Die Arbeitgeber haben mit ihrem Tarifpartner der NGG eine "Sozialpartnerschafliche Initiative Lebenslanges Lernen" ins Leben gerufen.

Diese wird gefördert durch den Europäischen Sozialfond für Deutschland (ESF).

Uns ist gemeinsam mit unserem Sozialpartner bewusst, wie wichtig ständige Weiterbildung und Qualifizierung ist, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und dem Mangel an fachlich geschultem Personal.

Wesentliche Ziele des Projektes sind die Unterstützung der Unternehmen und der Betriebsparteien bei der Entwicklung und Implementierung nachhaltiger Strukturen und Instrumente der Personalentwicklung.

Hierfür stehen Fördermittel bereit. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden PDF.
Bereits über 12 Unternehmen nutzen in unserem Betreuungsbereich die Möglichkeit dieser Förderung.

Sollten Sie Interesse haben, sich in diesem Projekt zu engagieren, so kommen Sie gerne auf uns zu.

SPILL Projektdaten.pdf

Mitgliederbereich

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Schwerin, 09.05.2011

Sellering: Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeber ziehen an einem Strang

Ministerpräsident Erwin Sellering hat heute mit Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden eine „Gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Tarifpartnerschaft im Land Mecklenburg-Vorpommern“ unterzeichnet.

Die Hauptrunde des Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit hatte auf ihrer Sitzung im Januar beschlossen, eine solche Erklärung vorzubereiten.

„Wir wollen den Wirtschaftsstandort Mecklenburg- Vorpommern auch in Zukunft sichern. Das gelingt aber nur, wenn es ausreichend und gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen gibt. Voraussetzungen dafür sind gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne. Tarifverträge tragen dazu bei. Ich bin froh, dass wir uns auf die Gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Tarifpartnerschaft im Land verständigt haben. Das zeigt: Landesregierung, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften ziehen beim Thema Fachkräfte an einem Strang“, erklärte Ministerpräsident Erwin Sellering anlässlich der Unterzeichnung.

Berlin-Brandenburg, 09.02.2012

Verdachtskündigung wegen unbefugter Herstellung und Vertrieb von BVG-Fahrscheinen

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), der verdächtigt worden war, unbefugt Fahrscheine herzustellen und zu vertreiben, für rechtswirksam gehalten.

Zum Sachverhalt

Der Arbeitnehmer war mit der Verwaltung von Fahrscheinen für die externen Verkaufsstellen der BVG beschäftigt. Die Verkaufsstellen erhalten Blankofahrscheinrollen, mit denen sie Fahrscheine ausdrucken können. Restrollen werden an die BVG zurückgegeben und in einem Tresor verwahrt. Für die Mitarbeiter der Verkaufsstellen besteht die Möglichkeit, in einem besonders gesicherten Schulungsraum die Herstellung der Fahrscheine zu trainieren.

Entscheidung des LAG

Nachdem zwei Kundinnen innerhalb kurzer Zeit mehrere Jahreskarten und Tageskarten zur Erstattung eingereicht hatten, die in dem Schulungsraum hergestellt worden waren, kündigte die BVG nach weiteren Ermittlungen das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers fristlos.

Die Kündigungsschutzklage hatte vor dem Landesarbeitsgericht keinen Erfolg. Der Arbeitnehmer sei dringend verdächtig, Fahrscheine hergestellt und vertrieben zu haben. Er habe Zugang zu den verwahrten Restrollen und dem Schulungsraum gehabt und sei während der Herstellung der Fahrscheine im Dienst gewesen. Die Kundinnen, die die Fahrscheine zur Erstattung eingereicht hatten, seien mit dem Arbeitnehmer verwandt bzw. freundschaftlich verbunden. Bei dieser Sachlage bestehe eine ganz überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Arbeitnehmer an der erfolgten Fahrscheinmanipulation beteiligt gewesen sei. Dies berechtige die BVG zur außerordentlichen Kündigung des langjährig bestehenden Arbeitsverhältnisses; eine Täterschaft des Arbeitnehmers müsse hierfür nicht nachgewiesen werden. (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 8. 2. 2012 – 24 Sa 1800/11)

Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg Nr. 8 v. 9. 2. 2012

Bundesarbeitsgericht, 21.03.2012

Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer

Das Bundesarbeitsgericht hat aktuell am 20. März 2012 entschieden, dass es unter Zugrundelegung eines Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unzulässig ist, altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer vorzunehmen.

Welche Auswirkung diese Entscheidung auf die Urlaubsstaffelungsregelung in Tarifverträgen der Ernährungsindustrie haben kann, werden wir nach Eingang der Urteilsbegründung bewerten können.

Wir werden Sie diesbezüglich aktuell auf dem Laufenden halten.

Alterabhängige Staffelung der Urlaubsdauer.pdf

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes zur altersabhängigen Staffelung der Urlaubsdauer (21-Mrz-2012 10:27)

Bundesarbeitsgericht, 19.04.2012

Kündigung wegen "Stalking"

Ein schwerwiegender Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht, die Privatsphäre und den deutlichen Wunsch einer Arbeitskollegin zu respektieren, nicht-dienstliche Kontaktaufnahmen mit ihr zu unterlassen, kann die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Ob es zuvor einer einschlägigen Abmahnung bedarf, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Der Kläger war beim beklagten Land seit 1989 als Verwaltungsangestellter beschäftigt. Im Jahr 2007 teilte das Land ihm als Ergebnis eines Verfahrens vor der Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit, dass eine Mitarbeiterin, die sich von ihm belästigt fühlte, weder dienstlich noch privat Kontakt mit ihm wünsche und dieser Wunsch vorbehaltlos zu respektieren sei. Eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Mitarbeiterin habe "auf jeden Fall zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Konsequenzen zu unterbleiben".

Im Oktober 2009 wandte sich eine andere, als Leiharbeitnehmerin beschäftigte Mitarbeiterin an das beklagte Land und gab an, sie werde vom Kläger in unerträglicher Art und Weise belästigt und bedrängt. Nach näherer Befragung der Mitarbeiterin und Anhörung des Klägers kündigte das Land das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos. Es hat behauptet, der Kläger habe der Mitarbeiterin gegen deren ausdrücklich erklärten Willen zahlreiche E-Mails geschickt, habe sie ohne dienstlichen Anlass in ihrem Büro angerufen oder dort aufgesucht und sich wiederholt und zunehmend aufdringlich in ihr Privatleben eingemischt. Um sie zu weiterem privaten Kontakt mit ihm zu bewegen, habe er ihr ua. damit gedroht, er könne dafür sorgen, dass sie keine feste Anstellung beim Land bekomme.

Das Arbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Revision des beklagten Landes hatte vor dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Der Senat hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Es steht noch nicht fest, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung iSv. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt. Das Landesarbeitsgericht hat zwar im Ergebnis zutreffend angenommen, dass der Kläger durch die Mitteilung aus dem Jahr 2007 nicht im Rechtssinne abgemahnt worden ist. Es hat aber nicht ausreichend geprüft, ob angesichts der Warnung durch das zuvor durchgeführte Beschwerdeverfahren und der übrigen Umstände eine Abmahnung entbehrlich war. Ob die Kündigung gerechtfertigt ist, konnte der Senat nicht selbst entscheiden. Das Landesarbeitsgericht hat keine dazu hinreichenden Feststellungen zum Sachverhalt getroffen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 - Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 3. November 2010 - 2 Sa 979/10 -

Mitgliederversammlung der Nordernährung am 08.05.2012 in Elmshorn

Am 08.05.2012 fand die diesjährige Mitgliederversammlung des Arbeitgeberverbandes der Ernährungsindustrie Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern Nordernährung e.V. in Elmshorn statt.

Wir durften zu Gast sein bei der Firma Döllinghareico GmbH & Co. KG in Elmshorn.

Nach einem ausführlichen Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung über das vergangene Jahr wurde der Vorstand der Nordernährung erneut in seinem Amt für zwei Jahre bestätigt. Insbesondere der Vorsitzende des Vorstandes, Herr Christoph von Falkenhausen, Personalleiter der Firma Carl Kühne KG (GmbH & Co.), lobte den Einsatz und Engagement des Nordernährungs-Teams und der übrigen Vorstandsmitglieder.

Abgerundet wurde diese Veranstaltung mit einem äußerst interessanten Besuch der Produktion der Gastgeberfirma Döllinghareico und einer anschließenden Verköstigung.

Das Impulsreferat galt dieses Jahr dem Nachhaltigkeitsprojekt der Nordernährung "Was essen wir morgen?". Der Geschäftsführer unserer Partnerstiftung, Herr Ralf Thielebein, erläuterte Sinn und Zweck dieses Engagements.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, so finden Sie in unserem Mitgliederbereich sowohl den Geschäftsbericht als PDF, als auch die Präsentationsunterlage von Herrn Thielebein.